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Corona Verordnung ab Samstag den 04.12

Ab Samstag den 04.06 gilt Einlass nur für

2 G plus

Geimpft oder Genesen plus ein Schnelltest

Bei einer dritten Impfung ist ab dem Tag der Impfung kein Schnelltest notwendig

Kinder bis 12 Jahren und 3 Monaten brauchen keinen Test

Für Kinder ab 12 Jahren 3 Monaten
bis einschließlich 17 Jahren gilt 3 G

Entweder getestet oder genesen oder geimpft