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Neue Corona Verordnung

Im Innenbereich gilt ab dem 12.09.

Sind in einer Einrichtung nach Absatz 1 Satz 1 höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen gleichzeitig anwesend, entfällt die Einhaltung des Abstandsgebots und für Gäste die Einhaltung der Maskenpflicht. Im Übrigen verbleibt es bei den vorstehend angeordneten Schutzmaßnahmen. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenzahl nach Satz 1 auf zehn Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf fünf Personen.

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/26._CoBeLVO/210908_26_CoBeLVO.pdf